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Gehalt & Arbeit

Urlaubsanspruch-Rechner

Gesetzlicher Mindesturlaub nach dem BUrlG: 24 Werktage bei 6 Tagen pro Woche, Teilurlaub nach vollen Monaten.

Arbeitstage pro Woche

12 für ein ganzes Jahr; weniger bei Eintritt oder Austritt im Jahr.

Bei Fünftagewoche; leer = gesetzlicher Mindesturlaub.

Ergebnis

Aktualisiert sich beim Tippen

Urlaubsanspruch im Jahr

20 Tage

Voller Jahresurlaub bei dieser Arbeitszeit
20 Tage
Volle Monate im Jahr
12
Gesetzliches Minimum (Sechstagewoche)
24 Werktage
Nach §§ 3 bis 5 BUrlG. Erst nach 6 Monaten Wartezeit entsteht der volle Anspruch; Tarif- und Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.

So wird gerechnet

Das Bundesurlaubsgesetz gewährt jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub, gerechnet auf eine Sechstagewoche (Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen). Wer an weniger Tagen arbeitet, rechnet den Anspruch im Verhältnis der Arbeitstage um. Für Jahre mit Eintritt oder Austritt gibt es ein Zwölftel je vollem Monat; Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

Jahresurlaub
= 24 × Arbeitstage pro Woche / 6 (vertraglich: Vertragsurlaub × Arbeitstage / 5)
Teilurlaub
= Jahresurlaub × volle Monate / 12, ab 0,5 aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG)

Rechenbeispiel

Fünftagewoche, Eintritt am 1. Juni (sieben volle Monate im Jahr):

  1. Jahresurlaub: 24 × 5 / 6 = 20 Tage
  2. Teilurlaub: 20 × 7 / 12 = 11,67 → aufgerundet 12 Tage

Urlaubstabelle

Gesetzlicher Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen pro Woche und vollen Monaten im Jahr
Volle Monate3-Tage-Woche4-Tage-Woche5-Tage-Woche6-Tage-Woche
Volle Monate: 13-Tage-Woche1 Tage4-Tage-Woche1 Tage5-Tage-Woche2 Tage6-Tage-Woche2 Tage
Volle Monate: 33-Tage-Woche3 Tage4-Tage-Woche4 Tage5-Tage-Woche5 Tage6-Tage-Woche6 Tage
Volle Monate: 63-Tage-Woche6 Tage4-Tage-Woche8 Tage5-Tage-Woche10 Tage6-Tage-Woche12 Tage
Volle Monate: 73-Tage-Woche7 Tage4-Tage-Woche9 Tage5-Tage-Woche12 Tage6-Tage-Woche14 Tage
Volle Monate: 93-Tage-Woche9 Tage4-Tage-Woche12 Tage5-Tage-Woche15 Tage6-Tage-Woche18 Tage
Volle Monate: 123-Tage-Woche12 Tage4-Tage-Woche16 Tage5-Tage-Woche20 Tage6-Tage-Woche24 Tage

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG), also vier Wochen. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche sind das 20 Arbeitstage, bei vier Tagen 16 und bei drei Tagen 12. Tarif- und Arbeitsverträge geben meist mehr, oft 28 bis 30 Tage.

Wie wird Teilurlaub berechnet?

Mit einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat (§ 5 BUrlG): Wer am 1. Juli eintritt, hat bei 20 Tagen Jahresurlaub Anspruch auf 10 Tage. Bruchteile von mindestens einem halben Tag werden aufgerundet, kleinere Bruchteile bleiben als Bruchteil.

Was ist die Wartezeit?

Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (§ 4 BUrlG). Vorher und bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte besteht nur der anteilige Teilurlaub; wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, behält den vollen Anspruch.

Gilt die Umrechnung auch für meinen Vertragsurlaub?

Ja. Tragen Sie Ihren vertraglichen Jahresurlaub (bezogen auf die Fünftagewoche) ein, und der Rechner rechnet ihn auf Ihre Arbeitstage und vollen Monate um. Der vertragliche Urlaub darf den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten.

Was passiert mit Resturlaub?

Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr genommen werden; bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen bis zum 31. März des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung verfällt er nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig darauf hingewiesen hat. Bei Ende des Arbeitsverhältnisses wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt.

Quellen

Gesetzlicher Mindesturlaub nach dem BUrlG; Tarifverträge, Schwerbehindertenzusatzurlaub und Sonderregeln für Jugendliche sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.

Aktualisiert:

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