Steuern
Einkommensteuer-Rechner
Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG mit Grundfreibetrag, Grund- oder Splittingtarif, Soli und Grenzsteuersatz.
Ergebnis
Aktualisiert sich beim TippenEinkommensteuer 2026
7.209 €
- Solidaritätszuschlag
- 0 €
- Steuer gesamt
- 7.209 €
- Nach Steuern
- 32.791 €
- Durchschnittssteuersatz
- 18 %
- Grenzsteuersatz
- 31,8 %
So wird gerechnet
Die Einkommensteuer wird nach § 32a EStG aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet. Bis zum Grundfreibetrag fällt nichts an, danach steigt der Grenzsteuersatz in zwei Progressionszonen von 14 % auf 42 % und bleibt ab 69.879 € bei 42 %, ab 277.826 € bei 45 %. Ehepaare und Lebenspartner mit Zusammenveranlagung zahlen das Doppelte der Steuer auf die Hälfte ihres Einkommens (Splitting). Der Solidaritätszuschlag kommt nur oberhalb der Freigrenze hinzu.
Rechenbeispiel
Zu versteuerndes Einkommen 40.000 €, Einzelveranlagung, 2026:
- Zone 3: z = (40.000 € − 17.799 €) / 10.000 = 2,2201
- ESt = (173.1 · z + 2397) · z + 1034.87 = 7.209 € (abgerundet)
- Durchschnittssatz 18 %, Grenzsteuersatz 31,8 %; kein Soli (Steuer unter 20.350 €)
Einkommensteuertarif 2026
Tarifzonen 2026
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Zone: 1 | Zu versteuerndes Einkommen0 € – 12.348 € | Grenzsteuersatz0 % |
| Zone: 2 | Zu versteuerndes Einkommen12.349 € – 17.799 € | Grenzsteuersatz14 % → 24 % |
| Zone: 3 | Zu versteuerndes Einkommen17.800 € – 69.878 € | Grenzsteuersatz24 % → 42 % |
| Zone: 4 | Zu versteuerndes Einkommen69.879 € – 277.825 € | Grenzsteuersatz42 % |
| Zone: 5 | Zu versteuerndes Einkommenab 277.826 € | Grenzsteuersatz45 % |
Steuer auf typische Einkommen
| zvE | Einkommensteuer | Soli | Durchschnitt | Grenzsatz |
|---|---|---|---|---|
| zvE: 15.000 € | Einkommensteuer435 € | Soli0 € | Durchschnitt2,9 % | Grenzsatz19,8 % |
| zvE: 20.000 € | Einkommensteuer1.570 € | Soli0 € | Durchschnitt7,9 % | Grenzsatz24,9 % |
| zvE: 30.000 € | Einkommensteuer4.217 € | Soli0 € | Durchschnitt14,1 % | Grenzsatz28,3 % |
| zvE: 40.000 € | Einkommensteuer7.209 € | Soli0 € | Durchschnitt18 % | Grenzsatz31,8 % |
| zvE: 50.000 € | Einkommensteuer10.548 € | Soli0 € | Durchschnitt21,1 % | Grenzsatz35,3 % |
| zvE: 60.000 € | Einkommensteuer14.233 € | Soli0 € | Durchschnitt23,7 % | Grenzsatz38,7 % |
| zvE: 80.000 € | Einkommensteuer22.464 € | Soli251,57 € | Durchschnitt28,1 % | Grenzsatz42 % |
| zvE: 100.000 € | Einkommensteuer30.864 € | Soli1.251,17 € | Durchschnitt30,9 % | Grenzsatz42 % |
| zvE: 150.000 € | Einkommensteuer51.864 € | Soli2.852,52 € | Durchschnitt34,6 % | Grenzsatz42 % |
Häufige Fragen
Wie viel Einkommensteuer zahle ich auf 40.000 €?
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € beträgt die Einkommensteuer 2026 im Grundtarif 7.209 € (Durchschnittssatz 18 %, Grenzsteuersatz 31,8 %); Solidaritätszuschlag fällt nicht an. Ein zusammenveranlagtes Paar mit 80.000 € zahlt dasselbe doppelt: 14.418 €.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € je Person (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an; bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 €.
Was ist das zu versteuernde Einkommen?
Die Summe Ihrer Einkünfte (zum Beispiel Bruttolohn abzüglich Werbungskosten) nach Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Es steht im Steuerbescheid und ist deutlich niedriger als das Bruttogehalt. Für die Steuer auf den laufenden Lohn nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
Wie funktioniert der Tarif?
Progressiv in fünf Zonen: bis 12.348 € null, dann steigt der Grenzsteuersatz von 14 % linear auf 24 % (bis 17.799 €) und weiter auf 42 % (bis 69.878 €); ab dort gelten 42 % und ab 277.826 € 45 % (Reichensteuer). Jeder Euro wird nur mit dem Satz seiner Zone besteuert.
Wer zahlt noch Solidaritätszuschlag?
Nur wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer im Jahr zahlt (40.700 € bei Zusammenveranlagung). Darüber beträgt der Soli 5,5 % der Steuer, in der Milderungszone höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz auf den nächsten verdienten Euro; er ist immer höher als der Durchschnittssatz und zeigt, was von einer Gehaltserhöhung an Steuer abgeht.
Quellen
Tarifliche Einkommensteuer und Soli auf das zu versteuernde Einkommen; Kirchensteuer, Ermäßigungen, Progressionsvorbehalt und Kapitalerträge sind nicht enthalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Tarif 2026 · Aktualisiert: