Gehalt & Arbeit
Mindestlohn-Rechner
Gesetzlicher Mindestlohn 13,90 € seit 1. Januar 2026 als Wochen- und Monatslohn für Ihre Stunden, mit Minijob-Grenze.
Ergebnis
Aktualisiert sich beim TippenBruttolohn im Monat
2.409,33 €
- Pro Woche
- 556 €
- Pro Jahr
- 28.912 €
- Minijob-Grenze (603 €): höchstens
- 43,4 Std./Monat
So wird gerechnet
Der gesetzliche Mindestlohn gilt pro Zeitstunde für fast alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der Wochenlohn ist Stundenlohn mal Wochenstunden; der Monatslohn ergibt sich aus dem Wochenlohn mal 52 Wochen geteilt durch 12 Monate (4,33 Wochen). Die Minijob-Grenze folgt dem Mindestlohn: 603 € entsprechen zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
Rechenbeispiel
Vollzeit mit 40 Wochenstunden zum Mindestlohn:
- Woche: 13,90 € × 40 = 556 €
- Monat: 556 € × 52 / 12 = 2.409,33 €; Jahr 28.912 €
Mindestlohn nach Wochenstunden
Monatslohn nach Wochenstunden
| Stunden/Woche | Woche | Monat | Jahr |
|---|---|---|---|
| Stunden/Woche: 10 | Woche139 € | Monat602,33 € | Jahr7.228 € |
| Stunden/Woche: 20 | Woche278 € | Monat1.204,67 € | Jahr14.456 € |
| Stunden/Woche: 30 | Woche417 € | Monat1.807 € | Jahr21.684 € |
| Stunden/Woche: 35 | Woche486,50 € | Monat2.108,17 € | Jahr25.298 € |
| Stunden/Woche: 38,5 | Woche535,15 € | Monat2.318,98 € | Jahr27.827,80 € |
| Stunden/Woche: 40 | Woche556 € | Monat2.409,33 € | Jahr28.912 € |
Entwicklung des Mindestlohns
| Ab | Pro Stunde |
|---|---|
| 1. Januar 2027 | 14,60 € |
| 1. Januar 2026 | 13,90 € |
| 1. Januar 2025 | 12,82 € |
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn im Monat?
Bei 40 Stunden pro Woche 2.409,33 € brutto (556 € pro Woche × 52 ÷ 12), bei 20 Stunden 1.204,67 €. Der Monatslohn hängt von den tatsächlich gearbeiteten Stunden ab; der Rechner rechnet mit 4,33 Wochen im Monat.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 und 2027?
Seit 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde (vorher 12,82 €); ab 1. Januar 2027 14,60 €, wie von der Mindestlohnkommission im Juni 2025 empfohlen und per Verordnung festgelegt.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und beträgt 2026 603 € im Monat. Beim Mindestlohn sind das höchstens 43,4 Stunden im Monat; bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Für wen gilt der Mindestlohn nicht?
Für Auszubildende, Pflichtpraktika und Praktika bis drei Monate, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten und ehrenamtlich Tätige. Branchenmindestlöhne aus Tarifverträgen können höher liegen.
Zählen Zuschläge und Sonderzahlungen mit?
Nur Zahlungen für die normale Arbeitsleistung. Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Trinkgelder und Sachleistungen dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden; Weihnachtsgeld zählt nur im Monat der unwiderruflichen Zahlung.
Quellen
Gesetzlicher Mindestlohn; Branchenmindestlöhne, Ausnahmen des Mindestlohngesetzes und Zuschläge sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.
Seit 1. Januar 2026 · Aktualisiert: