Gehalt & Arbeit
Kündigungsfrist-Rechner
Kündigungsfrist nach § 622 BGB und das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Ergebnis
Aktualisiert sich beim TippenDas Arbeitsverhältnis endet frühestens am
30. November 2026
- Betriebszugehörigkeit
- 6 Jahre, 8 Monate, 26 Tage
- Kündigungsfrist
- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
- Grundlage
- § 622 Abs. 1 BGB
So wird gerechnet
§ 622 BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für beide Seiten gilt eine Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit stufenweise bis auf 7 Monate zum Monatsende. In einer vereinbarten Probezeit genügen 2 Wochen. Der Rechner bestimmt aus dem Zugang der Kündigung den frühesten Beendigungstermin.
Rechenbeispiel
Eintritt 1. Februar 2020, Kündigung geht am 10. März 2026 zu (6 Jahre Betriebszugehörigkeit):
- Kündigt der Arbeitnehmer: 4 Wochen → 15. April 2026
- Kündigt der Arbeitgeber: 2 Monate zum Monatsende → 31. Mai 2026
Kündigungsfristen nach § 622 BGB
| Betriebszugehörigkeit | Frist des Arbeitgebers | Frist des Arbeitnehmers |
|---|---|---|
| Betriebszugehörigkeit: unter 2 Jahren | Frist des Arbeitgebers4 Wochen zum 15. oder Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 2 Jahren | Frist des Arbeitgebers1 Monat zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 5 Jahren | Frist des Arbeitgebers2 Monate zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 8 Jahren | Frist des Arbeitgebers3 Monate zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 10 Jahren | Frist des Arbeitgebers4 Monate zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 12 Jahren | Frist des Arbeitgebers5 Monate zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 15 Jahren | Frist des Arbeitgebers6 Monate zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
| Betriebszugehörigkeit: ab 20 Jahren | Frist des Arbeitgebers7 Monate zum Monatsende | Frist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
Häufige Fragen
Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?
Die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Geht die Kündigung am 10. März zu, endet das Arbeitsverhältnis am 15. April; geht sie am 20. März zu, am 30. April. Der Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, für den Arbeitnehmer aber keine längere als für den Arbeitgeber.
Wie verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber?
Nach der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB): ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate, ab 20 Jahren 7 Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Nach 6 Jahren und einer Kündigung am 10. März 2026 endet das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2026.
Was gilt in der Probezeit?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens 6 Monaten können beide Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zu jedem Tag kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Ohne vereinbarte Probezeit gilt von Anfang an die Grundfrist.
Was bedeutet „Zugang“ der Kündigung?
Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung dem Empfänger zugeht, also im Briefkasten liegt oder übergeben wird, nicht ab dem Datum des Schreibens. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam (§ 623 BGB).
Können Tarifverträge andere Fristen vorsehen?
Ja. Tarifverträge dürfen auch kürzere Fristen regeln; Arbeitsverträge nur längere. Bei Aushilfen bis drei Monate und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Beschäftigten sind vertraglich bestimmte Abweichungen erlaubt (§ 622 Abs. 5 BGB). Der Rechner zeigt die gesetzliche Regelung.
Quellen
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB; tarifliche und vertragliche Abweichungen, Kleinbetriebe, Sonderkündigungsschutz und außerordentliche Kündigungen sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.
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