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Gehalt & Arbeit

Kündigungsfrist-Rechner

Kündigungsfrist nach § 622 BGB und das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Standard: heute.

Wer kündigt?

Ergebnis

Aktualisiert sich beim Tippen

Das Arbeitsverhältnis endet frühestens am

30. November 2026

Betriebszugehörigkeit
6 Jahre, 8 Monate, 26 Tage
Kündigungsfrist
4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Grundlage
§ 622 Abs. 1 BGB
Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB; Arbeits- und Tarifverträge können abweichen. Die Frist läuft ab dem Zugang der schriftlichen Kündigung.

So wird gerechnet

§ 622 BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für beide Seiten gilt eine Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit stufenweise bis auf 7 Monate zum Monatsende. In einer vereinbarten Probezeit genügen 2 Wochen. Der Rechner bestimmt aus dem Zugang der Kündigung den frühesten Beendigungstermin.

Grundfrist: Zugang + 4 Wochen
→ nächster 15. oder Monatsletzter
Arbeitgeber: Zugang + n Monate
→ nächster Monatsletzter (n nach Betriebszugehörigkeit)
Probezeit: Zugang + 2 Wochen (jeder Tag)

Rechenbeispiel

Eintritt 1. Februar 2020, Kündigung geht am 10. März 2026 zu (6 Jahre Betriebszugehörigkeit):

  1. Kündigt der Arbeitnehmer: 4 Wochen → 15. April 2026
  2. Kündigt der Arbeitgeber: 2 Monate zum Monatsende → 31. Mai 2026

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Kündigungsfristen des Arbeitgebers nach Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB); für Arbeitnehmer gilt stets die Grundfrist
BetriebszugehörigkeitFrist des ArbeitgebersFrist des Arbeitnehmers
Betriebszugehörigkeit: unter 2 JahrenFrist des Arbeitgebers4 Wochen zum 15. oder MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 2 JahrenFrist des Arbeitgebers1 Monat zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 5 JahrenFrist des Arbeitgebers2 Monate zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 8 JahrenFrist des Arbeitgebers3 Monate zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 10 JahrenFrist des Arbeitgebers4 Monate zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 12 JahrenFrist des Arbeitgebers5 Monate zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 15 JahrenFrist des Arbeitgebers6 Monate zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Betriebszugehörigkeit: ab 20 JahrenFrist des Arbeitgebers7 Monate zum MonatsendeFrist des Arbeitnehmers4 Wochen zum 15. oder Monatsende

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB), unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Geht die Kündigung am 10. März zu, endet das Arbeitsverhältnis am 15. April; geht sie am 20. März zu, am 30. April. Der Arbeitsvertrag kann längere Fristen vorsehen, für den Arbeitnehmer aber keine längere als für den Arbeitgeber.

Wie verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber?

Nach der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB): ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2 Monate, ab 8 Jahren 3 Monate, ab 10 Jahren 4 Monate, ab 12 Jahren 5 Monate, ab 15 Jahren 6 Monate, ab 20 Jahren 7 Monate, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Nach 6 Jahren und einer Kündigung am 10. März 2026 endet das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2026.

Was gilt in der Probezeit?

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens 6 Monaten können beide Seiten mit einer Frist von 2 Wochen zu jedem Tag kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Ohne vereinbarte Probezeit gilt von Anfang an die Grundfrist.

Was bedeutet „Zugang“ der Kündigung?

Die Frist läuft ab dem Tag, an dem die schriftliche Kündigung dem Empfänger zugeht, also im Briefkasten liegt oder übergeben wird, nicht ab dem Datum des Schreibens. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist unwirksam (§ 623 BGB).

Können Tarifverträge andere Fristen vorsehen?

Ja. Tarifverträge dürfen auch kürzere Fristen regeln; Arbeitsverträge nur längere. Bei Aushilfen bis drei Monate und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Beschäftigten sind vertraglich bestimmte Abweichungen erlaubt (§ 622 Abs. 5 BGB). Der Rechner zeigt die gesetzliche Regelung.

Quellen

Gesetzliche Fristen nach § 622 BGB; tarifliche und vertragliche Abweichungen, Kleinbetriebe, Sonderkündigungsschutz und außerordentliche Kündigungen sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.

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