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Gehalt & Arbeit

Brutto-Netto-Rechner

Netto vom Brutto 2026: Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben.

Zeitraum
Steuerklasse

Wirken nur auf Soli und Kirchensteuer.

Voller Satz Ihrer Kasse; Durchschnitt 2,9 %.

Ergebnis

Aktualisiert sich beim Tippen

Netto im Monat (2026)

2.558,30 €

Lohnsteuer
− 524,50 €
Kirchensteuer (9 %)
− 47,20 €
Rentenversicherung
− 372 €
Arbeitslosenversicherung
− 52 €
Krankenversicherung
− 350 €
Pflegeversicherung
− 96 €
Netto im Jahr
30.699,55 €
Arbeitgeberanteil Sozialversicherung
846 €
Laufender Arbeitslohn eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers nach dem BMF-Programmablaufplan 2026; Freibeträge, Faktor, betriebliche Altersvorsorge und private Krankenversicherung sind nicht berücksichtigt.

So wird gerechnet

Vom Brutto gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Lohnsteuer berechnet der Rechner wie Ihre Lohnabrechnung nach dem amtlichen Programmablaufplan: Jahresbrutto minus Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgepauschale, darauf der Einkommensteuertarif nach Steuerklasse; Monatswerte sind ein Zwölftel.

zvE
= Jahresbrutto − Pauschbeträge − Vorsorgepauschale (RV 9,3 % + KV/PV/ALV-Anteile, § 39b EStG)
Lohnsteuer
= Tarif § 32a (Klasse III: Splitting; V/VI: Sonderregel) auf das zvE
Soli
= 5,5 % der Lohnsteuer über 20.350 € (mit Kinderfreibeträgen); Kirchensteuer = 8 % / 9 %
Sozialabgaben
= RV 9,3 % + ALV 1,3 % (bis 101.400 €) + KV 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag + PV (bis 69.750 €)
Netto
= Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben

Rechenbeispiel

4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I, kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %:

  1. Jahresbrutto 48.000 € − Pauschbeträge 1.266 € − Vorsorgepauschale 9.672 € = zvE 37.062 €
  2. Lohnsteuer 6.294 € im Jahr → 524,50 € im Monat; kein Soli
  3. Sozialabgaben im Monat: RV 372 € + ALV 52 € + KV 350 € + PV 96 €
  4. Netto: 2.605,50 € im Monat (31.266 € im Jahr)

Netto-Tabelle und Sozialabgaben 2026

Netto nach Steuerklasse

Monatsnetto 2026 für typische Bruttolöhne nach Steuerklasse (kinderlos, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %)
Brutto/MonatKlasse IKlasse IIIKlasse IVKlasse V
Brutto/Monat: 2.000 €Klasse I1.476,83 €Klasse III1.565 €Klasse IV1.476,83 €Klasse V1.267 €
Brutto/Monat: 2.500 €Klasse I1.768,92 €Klasse III1.956,25 €Klasse IV1.768,92 €Klasse V1.490,58 €
Brutto/Monat: 3.000 €Klasse I2.054,42 €Klasse III2.312,17 €Klasse IV2.054,42 €Klasse V1.721,83 €
Brutto/Monat: 3.500 €Klasse I2.333,25 €Klasse III2.628,58 €Klasse IV2.333,25 €Klasse V1.959,42 €
Brutto/Monat: 4.000 €Klasse I2.605,50 €Klasse III2.928,17 €Klasse IV2.605,50 €Klasse V2.185,08 €
Brutto/Monat: 5.000 €Klasse I3.130,08 €Klasse III3.510,67 €Klasse IV3.130,08 €Klasse V2.632,17 €
Brutto/Monat: 6.000 €Klasse I3.641,57 €Klasse III4.095,24 €Klasse IV3.641,57 €Klasse V3.091,66 €
Brutto/Monat: 8.000 €Klasse I4.679,95 €Klasse III5.348,57 €Klasse IV4.679,95 €Klasse V4.035,68 €

Sozialversicherung 2026

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung 2026
ZweigArbeitnehmerGesamtBBG / Jahr
Zweig: RentenversicherungArbeitnehmer9,3 %Gesamt18,6 %BBG / Jahr101.400 €
Zweig: ArbeitslosenversicherungArbeitnehmer1,3 %Gesamt2,6 %BBG / Jahr101.400 €
Zweig: Krankenversicherung (+ ½ Zusatzbeitrag)Arbeitnehmer7,3 %Gesamt14,6 %BBG / Jahr69.750 €
Zweig: Pflegeversicherung (Sachsen 2,3 %; Kinderlose + 0,6 %)Arbeitnehmer1,8 %Gesamt3,6 %BBG / Jahr69.750 €

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 4.000 € brutto?

In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 von 4.000 € brutto im Monat 2.605,50 € netto: 524,50 € Lohnsteuer, 372 € Rentenversicherung, 52 € Arbeitslosenversicherung, 350 € Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 2,9 %) und 96 € Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag.

Wie wird die Lohnsteuer berechnet?

Nach dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums: Vom Jahresbrutto werden der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €), der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €), in Steuerklasse II der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) und die Vorsorgepauschale abgezogen; auf den Rest wird der Einkommensteuertarif angewendet, in Steuerklasse III mit Splitting, in V und VI nach der Sonderregel des § 39b Abs. 2 Satz 7 EStG. Der Rechner trifft die Werte der amtlichen Prüftabelle.

Welche Steuerklasse habe ich?

I: ledig, geschieden, verwitwet oder dauernd getrennt lebend. II: alleinerziehend mit Entlastungsbetrag. III/V: Ehepaare, bei denen einer deutlich mehr verdient (III für den Besserverdienenden). IV/IV: Ehepaare mit ähnlichem Einkommen, wahlweise mit Faktor. VI: zweites und jedes weitere Arbeitsverhältnis.

Wie wirken Kinderfreibeträge und Kirchensteuer?

Kinderfreibeträge (9.756 € je Kind in den Klassen I bis III, die Hälfte in IV) mindern beim Lohnsteuerabzug nicht die Lohnsteuer, sondern nur die Bemessungsgrundlage für Soli und Kirchensteuer. Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %.

Welche Sozialabgaben gelten 2026?

Arbeitnehmeranteile: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags Ihrer Kasse (Durchschnitt 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (Sachsen 2,3 %), für Kinderlose ab 23 Jahren plus 0,6 %, für Eltern minus 0,25 % je Kind ab dem zweiten bis fünften Kind unter 25. Beitragsbemessungsgrenzen: 101.400 € (Rente, Arbeitslosigkeit) und 69.750 € (Kranken, Pflege) im Jahr.

Warum weicht meine Abrechnung ab?

Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Sachbezüge, private Krankenversicherung oder ein Faktor in Steuerklasse IV werden hier nicht erfasst. Der Rechner geht von einem in allen Zweigen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer mit laufendem Lohn aus.

Quellen

Laufender Arbeitslohn eines in allen Zweigen gesetzlich versicherten Arbeitnehmers nach dem BMF-Programmablaufplan; Freibeträge, Faktorverfahren, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge und private Krankenversicherung sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.

Lohnsteuer 2026 · Aktualisiert:

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