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Gehalt & Arbeit

Kündigungsfrist-Rechner Österreich

Kündigungsfrist und Kündigungstermin nach § 20 AngG und § 1159 ABGB für Dienstgeber und Dienstnehmer, mit Dienstende.

Standard: heute.

Wer kündigt?
Kündigungstermin

Ergebnis

Aktualisiert sich beim Tippen

Das Dienstverhältnis endet frühestens am

31. März 2027

Dienstzeit
6 Jahre, 8 Monate, 26 Tage
Dienstjahr
7.
Kündigungsfrist
3 Monate zum Quartalsende
Grundlage
§ 20 Abs. 2 AngG / § 1159 Abs. 2 ABGB
Gesetzliche Fristen nach § 20 AngG und § 1159 ABGB; Kollektivverträge (etwa in Saisonbranchen) und Dienstverträge können abweichen.

So wird gerechnet

Kündigt der Dienstgeber, richtet sich die Frist nach der Dauer des Dienstverhältnisses: sechs Wochen in den ersten beiden Dienstjahren, dann zwei bis fünf Monate. Kündigungstermin ist das Ende eines Kalendervierteljahres, sofern nicht der 15. oder der Monatsletzte vereinbart wurde. Kündigt der Dienstnehmer, gilt ein Monat zum Monatsletzten. Seit 2021 gelten diese Regeln des Angestelltengesetzes nach § 1159 ABGB auch für Arbeiter.

Dienstgeber: Zugang + Frist
→ nächstes Quartalsende (oder vereinbart: 15. / Monatsletzter)
Dienstnehmer: Zugang + 1 Monat
→ nächster Monatsletzter
Probemonat: jederzeit ohne Frist

Rechenbeispiel

Eintritt 1. Februar 2020, Kündigung geht am 10. März 2026 zu (7. Dienstjahr):

  1. Dienstgeber: 3 Monate zum Quartalsende → 30. Juni 2026
  2. Dienstnehmer: ein Monat zum Monatsletzten → 30. April 2026

Kündigungsfristen nach Dienstjahren

Kündigungsfristen des Dienstgebers nach § 20 Abs. 2 AngG / § 1159 Abs. 2 ABGB; Dienstnehmer stets ein Monat zum Monatsletzten
DienstjahrFrist des DienstgebersTermin
Dienstjahr: 1. und 2. DienstjahrFrist des Dienstgebers6 WochenTerminQuartalsende (vereinbart: 15. / Monatsletzter)
Dienstjahr: ab dem 3. DienstjahrFrist des Dienstgebers2 MonateTerminQuartalsende (vereinbart: 15. / Monatsletzter)
Dienstjahr: ab dem 6. DienstjahrFrist des Dienstgebers3 MonateTerminQuartalsende (vereinbart: 15. / Monatsletzter)
Dienstjahr: ab dem 16. DienstjahrFrist des Dienstgebers4 MonateTerminQuartalsende (vereinbart: 15. / Monatsletzter)
Dienstjahr: ab dem 26. DienstjahrFrist des Dienstgebers5 MonateTerminQuartalsende (vereinbart: 15. / Monatsletzter)

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt, wenn der Dienstgeber kündigt?

Nach Dienstjahren: im 1. und 2. Dienstjahr 6 Wochen, ab dem 3. Dienstjahr 2 Monate, ab dem 6. Dienstjahr 3 Monate, ab dem 16. Dienstjahr 4 Monate, ab dem 26. Dienstjahr 5 Monate, jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres; der 15. oder Monatsletzte als Termin kann vereinbart werden (§ 20 Abs. 2 AngG). Im Beispiel (Eintritt 2020, Kündigung am 10. März 2026) endet das Dienstverhältnis am 30. Juni 2026.

Welche Frist gilt, wenn ich selbst kündige?

Ein Monat zum Monatsletzten, unabhängig von der Dienstzeit (§ 20 Abs. 4 AngG). Die Frist kann vertraglich bis auf sechs Monate verlängert werden; die Frist des Dienstgebers darf dann nicht kürzer sein.

Gelten die Fristen auch für Arbeiter?

Ja. Seit 1. Oktober 2021 gelten für Arbeiter nach § 1159 ABGB dieselben Fristen und Termine wie für Angestellte. Kollektivverträge in Saisonbranchen (etwa Tourismus und Bau) dürfen davon abweichen; dort gelten oft kürzere Fristen.

Was gilt im Probemonat?

Während eines vereinbarten Probemonats (höchstens ein Monat) können beide Seiten das Dienstverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen lösen.

Ab wann läuft die Frist?

Ab dem Zugang der Kündigung beim Empfänger. Die Kündigung muss so rechtzeitig zugehen, dass die Frist vor dem Kündigungstermin endet; sonst wirkt sie erst zum nächsten zulässigen Termin. Bei Betrieben mit Betriebsrat ist dieser vorher zu verständigen.

Quellen

Gesetzliche Fristen; Kollektivverträge, Dienstverträge, Saisonbranchen und Kündigungsschutz sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.

Aktualisiert:

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