Steuern
Einkommensteuer-Rechner Österreich
Einkommensteuer 2026 nach den Tarifstufen des § 33 EStG mit Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag und Familienbonus Plus.
Ergebnis
Aktualisiert sich beim TippenEinkommensteuer 2026
€ 6.951,20
- Tarifsteuer
- € 7.447,20
- Absetzbeträge
- − € 496
- Einkommen nach Steuer
- € 33.048,80
- Durchschnittssteuersatz
- 17,4 %
- Grenzsteuersatz
- 40 %
So wird gerechnet
Österreich besteuert das Einkommen in Stufen: Jeder Teil des Einkommens wird nur mit dem Satz seiner Stufe belastet, von 0 % bis € 13.539 bis 55 % über einer Million. Von der so berechneten Tarifsteuer werden die Absetzbeträge abgezogen: der Verkehrsabsetzbetrag (€ 496) jedes Arbeitnehmers, gegebenenfalls sein Zuschlag, der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und der Familienbonus Plus.
Rechenbeispiel
Arbeitnehmer mit € 40.000 Jahreseinkommen, 2026:
- € 8.453 × 20 % = € 1.690,60
- € 14.466 × 30 % = € 4.339,80
- € 3.542 × 40 % = € 1.416,80
- Tarifsteuer € 7.447,20 − Verkehrsabsetzbetrag € 496 = € 6.951,20
Tarifstufen 2026
Tarifstufen 2026
| Einkommen | Steuersatz | Tarifsteuer am Stufenende |
|---|---|---|
| Einkommen: bis € 13.539 | Steuersatz0 % | Tarifsteuer am Stufenende€ 0 |
| Einkommen: über € 13.539 bis € 21.992 | Steuersatz20 % | Tarifsteuer am Stufenende€ 1.690,60 |
| Einkommen: über € 21.992 bis € 36.458 | Steuersatz30 % | Tarifsteuer am Stufenende€ 6.030,40 |
| Einkommen: über € 36.458 bis € 70.365 | Steuersatz40 % | Tarifsteuer am Stufenende€ 19.593,20 |
| Einkommen: über € 70.365 bis € 104.859 | Steuersatz48 % | Tarifsteuer am Stufenende€ 36.150,32 |
| Einkommen: über € 104.859 bis € 1.000.000 | Steuersatz50 % | Tarifsteuer am Stufenende€ 483.720,82 |
| Einkommen: über € 1.000.000 | Steuersatz55 % | Tarifsteuer am Stufenende— |
Steuer auf typische Einkommen (Arbeitnehmer, ohne Kinder)
| Einkommen | Steuer | Durchschnitt | Grenzsatz |
|---|---|---|---|
| Einkommen: € 15.000 | Steuer€ 0 | Durchschnitt0 % | Grenzsatz0 % |
| Einkommen: € 20.000 | Steuer€ 10,50 | Durchschnitt0,1 % | Grenzsatz20 % |
| Einkommen: € 25.000 | Steuer€ 1.694,23 | Durchschnitt6,8 % | Grenzsatz30 % |
| Einkommen: € 30.000 | Steuer€ 3.577,16 | Durchschnitt11,9 % | Grenzsatz30 % |
| Einkommen: € 40.000 | Steuer€ 6.951,20 | Durchschnitt17,4 % | Grenzsatz40 % |
| Einkommen: € 50.000 | Steuer€ 10.951,20 | Durchschnitt21,9 % | Grenzsatz40 % |
| Einkommen: € 60.000 | Steuer€ 14.951,20 | Durchschnitt24,9 % | Grenzsatz40 % |
| Einkommen: € 80.000 | Steuer€ 23.722 | Durchschnitt29,7 % | Grenzsatz48 % |
| Einkommen: € 100.000 | Steuer€ 33.322 | Durchschnitt33,3 % | Grenzsatz48 % |
Häufige Fragen
Wie viel Einkommensteuer zahle ich auf € 40.000?
Bei einem Jahreseinkommen von € 40.000 beträgt die Tarifsteuer 2026 € 7.447,20; nach dem Verkehrsabsetzbetrag von € 496 bleiben € 6.951,20 (Durchschnittssatz 17,4 %, Grenzsteuersatz 40 %).
Welche Tarifstufen gelten 2026?
0 % bis € 13.539; 20 % von € 13.539 bis € 21.992; 30 % von € 21.992 bis € 36.458; 40 % von € 36.458 bis € 70.365; 48 % von € 70.365 bis € 104.859; 50 % von € 104.859 bis € 1.000.000; 55 % über € 1.000.000. Die Grenzbeträge wurden für 2026 um zwei Drittel der Inflation (1,7333 %) angehoben; der Satz von 55 % gilt befristet bis 2029.
Was ist der Verkehrsabsetzbetrag?
Ein Absetzbetrag von € 496 im Jahr, der jedem aktiven Arbeitnehmer zusteht und direkt von der Steuer abgezogen wird. Bei niedrigem Einkommen kommt in der Arbeitnehmerveranlagung ein Zuschlag von bis zu € 804 dazu, der zwischen € 19.761 und € 30.259 auf null eingeschliffen wird.
Wie wirken AVAB, AEAB und Familienbonus Plus?
Der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt € 612 für ein Kind, € 828 für zwei und € 1.101 für drei Kinder (je weiteres Kind + € 273). Der Familienbonus Plus senkt die Steuer um bis zu € 2.000 je Kind unter 18 und € 700 je Kind ab 18 mit Familienbeihilfe, höchstens bis auf null.
Was ist das Einkommen im Sinne des Tarifs?
Die Summe der Einkünfte nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, bei Arbeitnehmern das Bruttojahresgehalt abzüglich Sozialversicherung, Werbungskosten und Pauschalen, ohne die begünstigt besteuerten sonstigen Bezüge. Für das laufende Gehalt nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
Quellen
- Unternehmensserviceportal (USP) — Tarifstufen der Einkommensteuer 2026 (§ 33 Abs. 1 EStG 1988; Anpassung um zwei Drittel der Inflation)
- Bundesministerium für Finanzen — Übersicht Steuerabsetzbeträge 2026 (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag, AVAB/AEAB, Familienbonus Plus)
- EStG 1988 — §§ 16 Abs. 3 (Werbungskostenpauschale), 33 (Tarif, Absetzbeträge), 62, 66 (Lohnsteuertarif), 67 (sonstige Bezüge) im RIS
Tarifsteuer mit Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag, AVAB/AEAB und Familienbonus Plus; Negativsteuer, Pendlereuro, Pensionistenabsetzbetrag und sonstige Bezüge sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.
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