Gehalt & Arbeit
Brutto-Netto-Rechner Österreich
Netto 2026 aus dem Brutto mit 13. und 14. Gehalt: Sozialversicherung 18,07 %, Lohnsteuer, Absetzbeträge, Familienbonus.
Ergebnis
Aktualisiert sich beim TippenNetto im Monat (2026)
€ 2.174,08
- Sozialversicherung (18,07 %)
- − € 542,10
- Lohnsteuer
- − € 283,82
- Urlaubsgeld netto (13.)
- € 2.375,83
- Weihnachtsgeld netto (14.)
- € 2.338,63
- Brutto im Jahr
- € 42.000
- Netto im Jahr
- € 30.803,42
- Dienstgeberbeiträge im Jahr (Sozialversicherung)
- € 8.781,60
So wird gerechnet
Vom Monatsbrutto gehen der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 % bis zur Höchstbeitragsgrundlage von € 6.930) und die Lohnsteuer ab. Die Lohnsteuer berechnet sich nach dem Jahrestarif auf das Zwölffache der Bemessungsgrundlage, geteilt durch zwölf, abzüglich des Verkehrsabsetzbetrags und der beantragten Absetzbeträge. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden als sonstige Bezüge begünstigt besteuert: € 620 frei, dann 6 % innerhalb des Jahressechstels.
Rechenbeispiel
€ 3.000 brutto im Monat, 14 Gehälter, keine Kinder, 2026:
- Sozialversicherung € 3.000 × 18,07 % = € 542,10; Bemessungsgrundlage € 2.446,90
- Lohnsteuer € 283,82 → Netto € 2.174,08 im Monat
- Urlaubsgeld: SV € 512,10, Lohnsteuer € 112,07 → € 2.375,83; Weihnachtsgeld € 2.338,63
- Jahr: € 42.000 brutto → € 30.803,42 netto
Netto-Tabelle und Sozialversicherung 2026
Netto nach Monatsbrutto
| Brutto/Monat | Netto/Monat | Urlaubsgeld netto | Netto/Jahr |
|---|---|---|---|
| Brutto/Monat: € 1.500 | Netto/Monat€ 1.273,20 | Urlaubsgeld netto€ 1.288,20 | Netto/Jahr€ 17.854,80 |
| Brutto/Monat: € 2.000 | Netto/Monat€ 1.627,26 | Urlaubsgeld netto€ 1.651,74 | Netto/Jahr€ 22.793,41 |
| Brutto/Monat: € 2.500 | Netto/Monat€ 1.903,95 | Urlaubsgeld netto€ 2.008,38 | Netto/Jahr€ 26.826,96 |
| Brutto/Monat: € 3.000 | Netto/Monat€ 2.174,08 | Urlaubsgeld netto€ 2.375,83 | Netto/Jahr€ 30.803,42 |
| Brutto/Monat: € 3.500 | Netto/Monat€ 2.460,83 | Urlaubsgeld netto€ 2.765,60 | Netto/Jahr€ 35.023,96 |
| Brutto/Monat: € 4.000 | Netto/Monat€ 2.724,79 | Urlaubsgeld netto€ 3.155,37 | Netto/Jahr€ 38.971,02 |
| Brutto/Monat: € 5.000 | Netto/Monat€ 3.216,37 | Urlaubsgeld netto€ 3.934,91 | Netto/Jahr€ 46.429,06 |
| Brutto/Monat: € 6.000 | Netto/Monat€ 3.707,95 | Urlaubsgeld netto€ 4.714,45 | Netto/Jahr€ 53.887,10 |
| Brutto/Monat: € 8.000 | Netto/Monat€ 4.737,28 | Urlaubsgeld netto€ 6.273,54 | Netto/Jahr€ 69.700,62 |
Dienstnehmeranteile Sozialversicherung 2026
| Zweig | Dienstnehmer |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87 % |
| Pensionsversicherung | 10,25 % |
| Arbeitslosenversicherung (bis 2.630 € vermindert) | 2,95 % |
| Arbeiterkammerumlage (nicht auf Sonderzahlungen) | 0,5 % |
| Wohnbauförderungsbeitrag (nicht auf Sonderzahlungen; Wien 0,75 %) | 0,5 % |
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt von € 3.000 brutto in Österreich?
2026 bleiben einem Angestellten ohne Kinder € 2.174,08 netto im Monat: € 542,10 Sozialversicherung (18,07 %) und € 283,82 Lohnsteuer gehen ab. Das Urlaubsgeld bringt € 2.375,83 netto, das Weihnachtsgeld € 2.338,63; im Jahr sind das € 30.803,42 netto aus € 42.000 brutto.
Wie setzt sich die Sozialversicherung zusammen?
Der Dienstnehmeranteil beträgt 18,07 % des laufenden Bezugs: Krankenversicherung 3,87 %, Pensionsversicherung 10,25 %, Arbeitslosenversicherung 2,95 % (bei Bezügen bis € 2.630 vermindert auf 0 bis 2 %), Arbeiterkammerumlage 0,5 % und Wohnbauförderungsbeitrag 0,5 %, bis zur Höchstbeitragsgrundlage von € 6.930 im Monat. Auf Sonderzahlungen entfallen AK-Umlage und Wohnbauförderung: 17,07 % bis € 13.860 im Jahr. Unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 zahlt der Dienstnehmer nichts.
Wie wird die Lohnsteuer auf das Monatsgehalt berechnet?
Auf das Brutto abzüglich Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale (€ 132 im Jahr) wird der Jahrestarif des § 33 EStG angewendet, hochgerechnet auf zwölf Monate und durch zwölf geteilt (§ 66 EStG); davon gehen der Verkehrsabsetzbetrag (€ 496 im Jahr) und auf Antrag AVAB/AEAB und Familienbonus Plus ab.
Wie werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld besteuert?
Als sonstige Bezüge nach § 67 EStG: Nach Abzug der Sozialversicherung bleiben € 620 im Jahr steuerfrei, der Rest innerhalb des Jahressechstels wird mit 6 % besteuert (ab € 25.000 mit 27 %, ab € 50.000 mit 35,75 %). Übersteigen die sonstigen Bezüge des Jahres nach SV die Freigrenze von € 2.615 nicht, fällt keine Steuer an; knapp darüber ist sie auf 30 % des Überschreitungsbetrags begrenzt.
Warum weicht meine Abrechnung ab?
Pendlerpauschale und Pendlereuro, Freibetragsbescheid, Sachbezüge (Dienstwagen), Überstundenzuschläge, Gewerkschaftsbeitrag, kollektivvertragliche Zulagen und Wiener Wohnbauförderung (0,75 %) erfasst der Rechner nicht. Er geht von einem Angestellten oder Arbeiter mit laufendem Bezug und zwei Sonderzahlungen je ein Monatsbrutto aus.
Quellen
- Dachverband der Sozialversicherungsträger / BVAEB — Beitragsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2026 (Fassung 5.12.2025)
- Österreichische Gesundheitskasse — Sozialversicherungswerte für 2026 (Höchstbeitragsgrundlage, Geringfügigkeitsgrenze, Beitragssätze)
- Unternehmensserviceportal (USP) — Tarifstufen der Einkommensteuer 2026 (§ 33 Abs. 1 EStG 1988; Anpassung um zwei Drittel der Inflation)
- Bundesministerium für Finanzen — Übersicht Steuerabsetzbeträge 2026 (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag, AVAB/AEAB, Familienbonus Plus)
- Wirtschaftskammer Österreich — Sonstige Bezüge: steuerliche Behandlung (§ 67 EStG; Freibetrag 620 €, Freigrenze 2.615 €, Jahressechstel; Stand 1.1.2026)
- EStG 1988 — §§ 16 Abs. 3 (Werbungskostenpauschale), 33 (Tarif, Absetzbeträge), 62, 66 (Lohnsteuertarif), 67 (sonstige Bezüge) im RIS
Angestellte und Arbeiter mit laufendem Bezug und zwei Sonderzahlungen; Pendlerpauschale, Freibetragsbescheid, Sachbezüge, Zulagen und Wiener Wohnbauförderung sind nicht abgebildet. Alle Angaben ohne Gewähr.
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